Öffentliche Bekanntmachung gem. §9 Abs. 6 ThürKWG, § 48 ThürKWO Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 in der Wahlausschusssitzung vom 27.05.2019
Wahl der Gemeinderatsmitglieder
Es wurden 2 Wahlvorschläge zur Wahl zugelassen:
CDU
FWG
Zahl der Wahlberechtigten: 927
Zahl der Wähler: 655
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 25
Zahl der gültigen Stimmzettel: 630
Zahl der gültigen Stimmen: 1874
Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen unter Angabe der Reihenfolge aller Bewerber im Wahlvorschlag und Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts des Trägers des Wahlvorschlags: siehe Anlage 1, Nr. 5. bis 5.3.!
Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden errechneten Sitze mit ganzem Bruchteil:
CDU 6 Sitze
FWG 5 Sitze, insgesamt 11 Sitze
Damit sind von insgesamt 12 zu vergebenden Sitzen im Gemeinderat 11 Sitze zugeteilt.
Es ist 1 Restmandat zu vergeben. Die Restmandate werden nach Größe der ermittelten Zahlenbruchteile zugeteilt. Es erhält danach die CDU einen weiteren Sitz.
Somit sind die Sitze wie folgt verteilt:
CDU 7 Sitze
FWG 5 Sitze (siehe Anlage 1, Nr. 5.3.!)
Schlussbemerkung nach § 31 ThürKWG:
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
27. Mai 2019
gez. I. Galle